So wird unsere Gemeinde barrierefrei
Hinweise auf Gesetzesgrundlagen und Arbeitshilfen
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So steil ist die Rampe doch gar nicht
Erfahrungen führen zu gesetzlichen Vorgaben. Es gilt: Eine Rampe darf nicht steiler als 6% sein. Was heißt das?
Zum Beispiel:
Die Stufen zum Gemeindeheim sind insgesamt 96 cm hoch. Wir geben unsere Daten in den Onlinerechner ein. https://rechneronline.de/steigung/ Das Ergebnis: Die Rampe muss 16 m lang sein, damit ein Mensch sich im Rolstuhl gefahrlos selbstständig darauf bewegen kann.
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Barrieren in den Köpfen abbauen
Inklusion orientiert sich nicht an der Behinderung, sondern an den Bedürfnissen der Menschen, aller Menschen. So kommen wir zum Ziel.
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Die Deutsche Bischofskonferenz
Die Deutsche Bischofskonferenz beschäftigt eine Referentin für Seelsorge mit und für Menschen mit Behinderung.
Jill Heuer
Telefon: 0228 103-223
j.heuer(@)dbk.deEs gibt eine Arbeitshilfe für inklusive Gemeindepastoral:
Unter dem Dach der Deutschen Bischofskonferenz ist Behindertenpastoral in Sparten organisiert. Regelmäßig treffen sind Seelsorgende aus allen Bistümern zu Fachkonferenzen und tauschen sich in thematisch abgestimmten Gruppen aus.
Aus dem Bistum Essen nimmt Dorothee Janssen an diesen Treffen teil.
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Meine Frage wird hier nicht beantwortet. Aber sie ist wichtig und interessiert sicher auch andere.
Schicken Sie uns Ihre Frage. Wir machen einen Abschnitt für diese Seite daraus:
inklusiv@bistum-essen.de
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Was sagt das Gesetz?
Grundlage für alles, was wir hier planen und überlegen ist die DIN 18040. Alle Informationen (und das sind viele) finden Sie hier: https://nullbarriere.de/
Da finden Sie auch weitere DIN. Aber für uns in unseren Gemeinden reicht es wenn wir uns diese Zahl merken: 18040. Jede Suchmaschine gibt Ihnenrelevante Ergebnisse, wenn Sie das Problem eingeben und "DIN 18040" dazu.
Zum Beispiel: Rampe, Belag, DIN 18040.
Das Ergebnis in der Suchmaschine:
https://din18040.de/rampen.htm
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Wer hilft bei Leichter Sprache?
Es gibt eine Website, auf der Sie alle relevanten Informationen finden.
https://www.netzwerk-leichte-sprache.de/
Sie können mit uns Kontakt aufnehmen. Wir haben bereits Erfahrungen gesammelt und teilen die gerne.
Im Bistum Essen gibt es eine KI, die bei der Übertragung von normalen Texten zu Texten in Leichter Sprache hilft:
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Wie geht barrierefreie Liturgie ?
Manchmal ist es gut, wenn man unter sich ist, um gemeinsam Gottesdienst zu feiern.
Beispielsweise gibt es Gottesdienste für Gehörlose. sie werden in Gebärdensprache gehalten. Zu diesem Beispiel finden Sie hier mehr Informationen: https://taub-und-katholisch.de .
Und manchmal nutzen wir Hilfen, um allen die Teilhabe am gemeinsamen Gottesdienst zu ermöglichen.
Es gibt beispielsweise ein Hochgebet in Leichter Sprache.
Liturgie kann also speziell für eine Zielgruppe konzipiert sein. Oder sie wird für alle vorbereitet und gemeinsam gefeiert.
Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Frage kommt nicht vor? Rufen Sie uns an: 0201 2204 561